Rock The Island Contest 4 Kids
Solokünstler*innen, Bands und Nachwuchstalente aufgepasst!
Im Zuge des Rock The Island Contests 4 Kids vergeben wir drei Gigs im Rahmen des Donauinselfests 2024.
Voraussetzungen zur Anmeldung:
- Mindestalter: 7 Jahre, Höchstalter: 15 Jahre
- Hauptwohnsitz in Österreich
- Videoaufnahme eines Auftritts oder Performance
Gewinn:
- Auftritt im Rahmen des Kinderprogramms am Donauinselfest 2024
- Aufnahme eines eigenen Songs gemeinsam mit dem österreichischen Musikproduzenten und Sänger Gary Lux in seinem UPTONE-Studio in Klosterneuburg
Im Anschluss erfolgt die Vorauswahl der Gewinner*innen durch Familyentertainer und ORF-Moderator Robert Steiner und die Rock The Island Contest Fachjury. Die Gewinner*innen werden Anfang April im Rahmen eines Pressetermins öffentlich kommuniziert.
Bei Fragen zum “Rock The Island Contest 4 Kids” schicke uns bitte eine E-Mail an contest@donauinselfest.at und wir melden uns sobald wie möglich.
Jetzt teilnehmen
Teilnahmebedingungen
- Die Registrierung zum Contest erfolgt über die Online-Internetplattform www.donauinselfest.at.
- Mindestalter: 7 Jahre
- Höchstalter: 15 Jahre
- Jede Band/jede/r KünstlerIn muss den allgemeinen Teilnahmebedingungen sowie den AGBs zustimmen.
- Für jede Band/jede/r KünstlerIn sind folgende Angaben verpflichtend: Name des Acts, Ansprechperson (Vor- und Nachname, Telefonnummer, Mailadresse), Wohnort/PLZ, allgemeine Informationen (Biographie), einen Link zu einem Online-Auftritt, mindestens einen abhörbaren Song, sowie den Link zu einem Live-Video.
- Benötigte Technical Rider für die Auftritte am Donauinselfest sind seitens der Bands/der KünstlerIn den Verantwortlichen zeitgerecht vorzulegen.
- Benötigtes Bühnenequipment ist von den GewinnerInnen selbst mitzubringen. Dies betrifft: Sticks, Fußmaschinen, Kabel, Instrumente (auch ein Keyboard inkl. Keyboardstativ gilt als Instrument), sowie benötige Verschleißteile (Gitarrengurte, Saiten, Batterien). Vom Veranstalter und den Bühnenverantwortlichen wird eine P.A.- und Lichtanlage sowie die Backline bestehend aus Schlagzeug, Mikrofone, Gitarrenverstärker und Bassverstärker gestellt. Profi-Techniker und geschulte Bühnenhelfer betreuen die Technik vor Ort.
- Eigene Effektgeräte können mitgenommen werden, die Veranstalter und Bühnenverantwortlichen behalten sich vor eigens mitgebrachtes Equipment nach Ermessen abzuweisen.
- Im Falle von Material- oder Personenschäden, die im Rahmen der Auftritte am Donauinselfest 2024 entstehen, haftet der Veranstalter nur im Falle grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der/die Geschädigte zu beweisen.
Bühnenspezifische Anforderungen
Gesucht werden MusikerInnen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Live-Auftritt-Credits in namhaften Locations, sowie Releases im Vertrieb und/oder Eigenvertrieb.
- DJs im Bereich Electronic/House: Remixes, sowie Sets aus bestehenden Titeln sind erlaubt, Eigenkreationen aber erwünscht! Das Hochladen eines 10minütigen Mix fürs Donauinselfest vor Ort ist wünschenswert!
- Die maximale Gruppenanzahl liegt bei 6 Personen
AGBs
- Mit der Registrierung und Freischaltung für den Contest willigen die TeilnehmerInnen ein, dass das bereitgestellte und während des Contests (inklusive Auftritt am Donauinselfest) entstandene Foto-, Sound- und Videomaterial auf unbestimmte Zeit vom Veranstalter kostenlos und uneingeschränkt verwendet werden darf.
- Die TeilnehmerInnen dürfen das entstandene Material nicht ohne Einwilligung des Veranstalters für kommerzielle Zwecke nutzen.
- Der/die TeilnehmerIn nimmt zur Kenntnis, dass die von ihm/ihr elektronisch bekanntgegebenen Daten vom Veranstalter zum Zwecke der Vertragsabwicklung elektronisch verarbeitet werden. Er/Sie stimmt ebenso einer Weitergabe dieser Daten, die im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und Beschränkungen des Datenschutzgesetzes von 2000 gelten, vom Veranstalter an das jeweilige Bühnenmanagement zu. Weiters darf der Veranstalter den/die TeilnehmerIn per Mail über Neuigkeiten zum Contest und dem Donauinselfest informieren.
- Die TeilnehmerInnen bestätigen, dass sie die bühnenspezifischen Anforderungen, Teilnahmebedingungen, sowie allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und verstanden haben und verpflichten sich zur Richtigkeit der von ihnen angegebenen Daten.
- Die TeilnehmerInnen haben verstanden, dass Verstöße gegen geltende Urheberrechte oder Rechte Dritter zur sofortigen Disqualifizierung führen. Die Veranstalter und Bühnenverantwortlichen haften nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird der Veranstalter u./o. die Bühnenverantwortlichen wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der/die TeilnehmerIn den Veranstalter u./o. die Bühnenverantwortlichen schad- und klaglos; er hat diesem sämtliche Nachteile zu ersetzen, die durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.
- Der Gewinner*innenact des Rock The Island Contest 4 Kids 2024 erhält einen Auftritt im Rahmen des Kinderprogramms auf dem Donauinselfest 2024, sowie die Aufnahme eines eigenen Songs gemeinsam mit dem österreichischen Musikproduzenten und Sänger Gary Lux in seinem UPTONE-Studio in Klosterneuburg. Entstehende Kosten für den Auftritt beim Donauinselfest sind von den GewinnerInnen selbst zu tragen.
- Der Veranstalter hat das Recht TeilnehmerInnen sowie GewinnerInnen des Contests ohne Begründung auszuschließen, insbesondere wenn bühnenspezifische Anforderungen nicht erfüllt werden oder es zu Verletzungen u./o. Verstöße im Rahmen der Teilnahmebedingungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche der TeilnehmerInnen sind ausgeschlossen.
- Der Veranstalter hat das Recht bei rassistischen, sexistischen und menschenfeindlichen Inhalten TeilnehmerInnen vom Contest auszuschließen bzw. nicht zuzulassen.
- Gegen die Juryentscheidung zur Bestimmung der Gewinneracts ist der Rechtsweg ausgeschlossen.
- Der/die TeilnehmerIn nimmt zur Kenntnis, dass der Veranstalter nach dem Donauinselfest 2024 für keine weiterführende Vermarktung verantwortlich ist. Der Veranstalter ist bemüht den TeilnehmerInnen im Zeitraum vom 15. April bis 25. Juni im Rahmen des Wettbewerbs sowie beim Auftritt selbst bestmöglich zu bewerben, er garantiert aber keine mediale Begleitung.